Empfehlung der STIKO zur Impfung gegen Influenza
Geimpft werden sollten:
für alle Personen ab 60 Jahre
für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV)
für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie für
Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.
Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem
Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal),
Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,
Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.
Faktenblatt zur Influenza-Impfung (Stand: 05.09.2024)
Empfehlung der STIKO zur Impfung gegen COVID-19
Über eine Basisimmunität (= mindestens 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte (Impfung oder Infektion)) gegen SARS-CoV-2 sollen folgende Personen verfügen:
Alle Personen im Alter ≥18 Jahre
Bewohnende in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Kinder und Jugendliche im Alter von 6 Monaten bis 17 Jahren mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht
Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden
Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist
Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangere.
Folgende Personengruppen sollen zusätzlich zur Basisimmunität bis auf weiteres jährlich im Herbst eine Affrischungsimpfung erhalten:
Personen im Alter ≥60 Jahre
Bewohnende in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht
Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden
Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist. Für immungesunde Personen dieser Indikationsgruppen, die im laufenden Jahr bereits eine SARS-CoV-2-Infektion hatten, ist die jährliche COVID-19- Impfung im Herbst in der Regel nicht notwendig.
Gesunden Erwachsenen <60 Jahre sowie gesunden Schwangeren werden bei bestehender Basisimmunität derzeit keine jährlichen Auffrischimpfungen empfohlen.
Faktenblatt zur Covid-19-Impfung (Stand: 16.09.2024)
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