Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit unseren Praxis- und Untersuchungsabläufen entstehen.
Wir bieten die empfohlenen Kindervorsorge-Untersuchungen U3-U9 sowie die J1 an. Lediglich für den Ultraschall des Hüftgelenks in der U4 überweisen wir weiter. Die Termine können hier online vereinbart werden.
Wir bieten alle gemäß STIKO empfohlenen Kinderimpfungen an. Bei speziellen Fragestellungen ist auch immer eine ausführliche Beratung möglich. Die Termine können hier online vereinbart werden.
Die Vorsorge-Untersuchungen dürfen explizit auch von Hausärzten durchgeführt werden. Alle notwendigen Untersuchungsmaterialen haben wir hierfür in unserer Praxis.
Bitte bringen Sie eine Kostenübernahme des Arbeitgebers für die G-Untersuchungen mit. Alternativ können Sie die Untersuchung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler durchführen lassen.
Ärztliche Beratung und gegebenenfalls körperliche Untersuchung
Labor: Blut (kleines Frühstück vor Blutabnahme ist empfohlen und erlaubt), Urin, Stuhlproben, Biomonitoring
EKG, Ergometrie
Hörtest (Audiometrie)
Lungenfunktion
Sehtest
Im Vordergrund steht die Prävention. Die persönliche Schutzausrüstung sowie die individuelle Gesundheitsprävention im Arbeitsumfeld werden besprochen.
Die arbeitsmedizinische Beratung während der G26 Untersuchung erfolgt aufgrund der Arbeitsplatzsituation und den Untersuchungsergebnissen individuell. Die Beschäftigten werden über die Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Untersuchung Informiert.
Zunächst einmalig unter 35 Jahren. Ab einem Alter von 35 Jahren werden die Check-Ups, je nach Krankenkasse, in Abständen von 1-3 Jahren angeboten. Bei Fragen dazu, sprechen Sie uns gerne persönlich an.
Das hängt vom individuellen Umfang des Check-Ups ab. In der Regel kommen zum eigentlichen Check-Up 1-2 weitere Termine hinzu.
Wir planen den Check-Up nach Ihren individuellen gesundheitlichen Risiken. Vereinbaren Sie daher gerne einfach einen individuellen Besprechungstermin.
Beim Point-of-Care Labor handelt es sich um patientennahe Labordiagnostik, welche uns innerhalb kürzester Zeit in der Praxis Ergebnisse in Zusammenhang mit der Diagnostik einiger akuter Erkrankungen gibt.
Mit Hilfe dieser schnellen Diagnostik kann zeitnah die passende Therapie eingeleitet werden. Darüber hinaus können hierdurch unter anderem auch Einweisungen ins Krankenhaus vermieden werden.
Das POCT-Labor unterstützt uns bei der Diagnostik bakterieller Erkrankungen, Herzerkrankungen, sowie von Erkrankungen im Gerinnungssystem, zum Beispiel Thrombose oder Lungenembolie.
Sprechen Sie uns einfach an, wir kümmern uns für Sie um die Anmeldung bei Ihrer Krankenkasse. Die Teilnahme selbst ist für Sie kostenfrei.
Wir bieten DMP-Programme für folgende Krankheiten an:
Diabetes mellitus Typ 2
Asthma
Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
Koronare Herzkrankheit (KHK)
In regelmäßigen Abständen von 3 (oder auf Wunsch auch 6 Monaten) finden Untersuchungen und Gespräche mit Ihrem Arzt sowie ggf. Therapie-Änderungen oder -Anpassungen statt.
Ziel ist die Verbesserung ihre individuellen Versorgung. Neben der Vermeidung von Komplikationen oder Folgeschäden steht auch ein besseres Verständnis für die Krankheit und Erhaltung einer guten Lebensqualität unserer Patienten und Patientinnen im Vordergrund.
Die Terminvergabe für das Hautkrebs-Screening erfolgt nach persönlicher Beratung in der Sprechstunde.
Je nach Befund ist eine Kontrolluntersuchung in zeitlichem Abstand oder eine direkte Exzision in der Praxis möglich.
Stück für Stück erfolgt die Inspektion der gesamten Haut und Schleimhaut am Körper. Bei Auffälligkeiten hilft dabei zunächst das Auflichtmikroskop in der Beurteilung von Auffälligkeiten.
Ab dem 35 Lebensjahr können Sie alle 2 Jahre ein Hautkrebs-Screening durchführen lassen. Je nach Krankenkasse kann dies variieren. Sprechen Sie uns gerne an.
Impfungen bei beruflicher Indikation sind in der Regel vom Arbeitgeber zu tragen. Entweder Sie lassen die Impfungen beim jeweiligen Betriebsarzt durchführen oder wir stellen Ihnen die durchgeführten Leistungen in Rechnung. Diese wird in der Regel vom Arbeitgeber übernommen.
Die Terminvereinbarung kann telefonisch unter 06024 - 670 300 oder digital über unsere Online-Terminvereinbarung erfolgen.
Bei leichtem Schnupfen und Husten spricht aus ärztlicher Sicht nichts gegen eine Impfung. Bei stärkeren Symptomen, wie z.B. Fieber, halten Sie bitte Rücksprache mit uns.
Die Kosten für die Standardimpfungen, gemäß den STIKO Empfehlungen, übernehmen die Krankenkassen. Bei Reiseimpfungen müssen Sie zunächst in Vorleistung treten. Sowohl Impfstoff, als auch die Impfung selbst sind IGeL Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen). Je nach Krankenkasse werden diese ganz oder teilweise übernommen. Halten Sie am besten vorab Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, um nicht von Kosten überrascht zu werden.
Wir besprechen die Vorsorgeintervalle mit Ihnen, abhängig von Ihren individuellen Vorerkrankungen. Ein guter erster Richtwert sind dabei die Intervalle der üblichen Vorsorgeuntersuchungen. Die erste orientierende Diagnostik sollte dabei bis 35 Jahre einmalig erfolgen, danach ca. alle 2-3 Jahre.
Die durchgeführte Untersuchung zur Diagnosestellung ist in der Regel nicht schmerzhaft oder unangenehm.
Sie bekommen in unserer Praxis das Gerät für die Polygrafie angelegt und können daraufhin nach Hause gehen und zu Hause schlafen. Am nächsten Tag geben Sie das Gerät einfach bei uns ab, das Ergebnis wird dann im Rahmen eines separaten Termins besprochen.
Eine sogenannte "ambulante Polygrafie" ist sinnvoll bei Tagesmüdigkeit, Schlafstörungen oder schlecht einstellbarem Bluthochdruck.
Sofern sich ein Hinweis auf eine Schlafatemstörung (obstruktives Schlafapnoesyndrom) ergibt, erfolgt die Überweisung ins Schlaflabor, wo Sie unter Überwachung der Schlafparameter eine Nacht verbringen. Erst dann ist die Diagnose gesichert und die Therapie kann eingeleitet werden.
Bei der Sonografie erfolgt die Untersuchung von Organen mittels Ultraschallwellen, welche durch den Körper gesendet und teilweise wie ein Echo reflektiert werden.
Es liegt keine Strahlenbelastung vor, somit ist die Untersuchung völlig ungefährlich und nicht mit Risiken verbunden.
In unserer Praxis führen wir Ultraschalluntersuchungen von Bauchorganen, Schilddrüse, Herz (IGeL-Leistung) und Halsgefäßen (IGeL-Leistung) durch.
Zur Untersuchung der Bauchorgane sollten Sie mindestens 2 Stunden vorab weder essen noch trinken. Für die anderen Untersuchungen ist keine Vorbereitung erforderlich.
Private Krankenkassen kommen in der Regel für die Kosten der Stressanalyse auf. Bei gesetzlich versicherten Patienten handelt es sich in der Regel um eine IGeL Leistung (Individuelle Gesundheitsleistung) – es wird also eine private Rechnung dazu gestellt.
Nein, für die Stress Analyse wird ein längeres EKG aufgezeichnet. Dies ist nicht schmerzhaft und vergleichbar mit der Aufzeichnung eines Langzeit-EKGs.
Für die Stressanalyse benötigen Sie 2 Termine. Beim ersten Termin wird Ihnen das Aufzeichnungsgerät angelegt. Beim zweiten Termin erfolgt, nachdem die Daten ausgewertet wurden, die Besprechung der Ergebnisse und ggf. der folgenden Maßnahmen.
Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für Sie vollkommen kostenfrei.
Grundsätzlich ja. Der Besuch von Frauenarzt, Zahnarzt und Augenarzt ist allerdings jederzeit ohne Überweisung möglich.
Die HZV umfasst u.a. ein erweitertes Sprechstunden-Angebot für Berufstätige und umfassendere Vorsorgeleistungen. Als teilnehmende Praxis gelten für uns höhere Anforderungen an Ärzte und Praxis. Sie profitieren u.a. durch die regelmäßigen Fortbildungen unseres Teams. Ihr Arzt hat im Rahmen der HZV “alle Befunde in einer Hand” und kann Ihre Gesundheit ganzheitlich betrachten. Nicht zuletzt bleibt zudem mehr Zeit für Ihre Behandlung durch den Abbau von bürokratischen Hürden.
Sprechen Sie uns gerne an, wir bereiten die nötigen Unterlagen für Sie vor, sodass wir nur noch Ihre Unterschrift zur Einverständniserklärung benötigen.
Natürlich – auch wenn die Einschreibung auf einen Arzt erfolgt, haben Sie in unserer Gemeinschaftspraxis jederzeit die freie Wahl, welchen Arzt Sie aufsuchen möchten.
Sie müssen (noch) wie gewohnt einmal im Quartal persönlich in unserer Praxis erscheinen und die Versichertenkarte einlesen lassen.
Die Rezeptbestellung und Abholung erfolgt wie bisher gewohnt.
Kürzlich hat sich die Handhabung des eRezeptes deutlich vereinfacht. Ihre Versichertenkarte ist nun mehr der Schlüssel zum Einlösen des eRezeptes. Konkret: Wir stellen Ihnen in unserer Praxis ein eRezept aus. Sie gehen in die Apotheke, stecken ihre Versichertenkarte dort in ein Lesegerät und erhalten Ihre gewünschten Medikamente.
Dies ist auch mit der Arzt-direkt-App möglich.
Ja, nach Erhalt der Bestätigungsmail für Ihren Termin können Sie diesen jederzeit online ändern. Wir bitten um eine frühzeitige Absage, wenn die Termineinhaltung absehbar nicht möglich ist.
Sie erhalten vor Ihrem Termin eine automatische Terminerinnerung. Wir bitten darum, absehbar nicht wahrnehmbare Termine frühzeitig und zuverlässig entweder online oder notfalls per Telefon zu stornieren.
Wir sind stets bemüht, unser Onlineangebot zu erweitern. Aus organisatorischen Gründen können wir leider noch nicht für jedes Anliegen ohne Weiteres einen Online-Termin anbieten. In diesen Fällen bitten wir Sie einen klassischen Sprechstundentermin zu vereinbaren und das weitere Procedere mit dem behandelnden Arzt abzuklären.
Hinterlassen Sie uns bitte Ihre E-Mail Adresse und wir informieren Sie, sobald die Fertigstellung erfolgt ist.
Folgen Sie den Anweisungen auf dem Formular im Bestellvorgang. Notwendig sind neben Name und Geburtsdatum auch die benötigte Fachrichtung sowie der entsprechende Grund für Ihren gewünschten Facharztbesuch.
Nennen Sie uns dann noch den Standort, an dem die Überweisung abgeholt werden soll.